Vorliegendes Judikat widmet sich der Frage, welche Verfahrensrechte Beteiligten bei der Überprüfung staatlicher Beihilfen zukommen. Unter welchen Voraussetzungen kann der Zugang verwehrt werden?
Vorliegendes Judikat widmet sich der Frage, welche Verfahrensrechte Beteiligten bei der Überprüfung staatlicher Beihilfen zukommen. Unter welchen Voraussetzungen kann der Zugang verwehrt werden?