Art 28 EG; § 30 Abs 1 UWG
Der Leitsatz befasst sich mit der Frage ob eine nationale Bestimmung, die jede Bezugnahme auf die Herkunft der Ware aus einer Konkursmasse verbietet, gegen Art 28 EGV verstößt, und legt diese Frage dem EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens vor.