Art 21 EuGVÜ; Art 22 EuGVÜ; § 232 ZPO; § 233 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit dem Streit- und Verfahrensgegenstandsbegriff des EuGVÜ, und den Folgen für das Verfahren bei Vorliegen der Streitanhängigeit vor einem anderen europäischen Gericht.
OGH 13.06.2001, 7 Ob 117/01h