§ 6 Abs 3 KO; § 7 Abs 1 KO; § 180 KO
Die Leitsätze legen fest, wann ein Gemeinschuldnerprozess vorliegt, der durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen wird.
OGH 20.06.2001, 3 Ob 158/00g
§ 6 Abs 3 KO; § 7 Abs 1 KO; § 180 KO
Die Leitsätze legen fest, wann ein Gemeinschuldnerprozess vorliegt, der durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen wird.
OGH 20.06.2001, 3 Ob 158/00g