Art 1 Haager Unterhaltsstatutübereinkommen BGBl 1961/293
Die Leitsätze befassen sich mit dem anzuwendenden Recht nach dem Haager Unterhaltsstatutübereinkommen, das sowohl für den Anspruch als solchen, als auch für die Festsetzung der Höhe des Unterhaltsanspruchs ausschlaggebend ist.