§ 28 IPRG; § 30 IPRG; § 1 JN; § 42 JN
Die Leitsätze befassen sich mit dem anzuwendenden Recht bei letztwilligen Verfügungen, und der damit verbundenen Frage des anzuwendenden Verfahrensrechtes. Weiters werden die Verfahrensgegenstände des Außerstreitverfahrens von jenen des streitigen Verfahrens abgegrenzt.