§ 38 Abs 2 IPRG
Der Leitsatz legt fest, dass Versicherungsverträge dem Recht jenes Staates unterliegen in dem der Versicherer seine Niederlassung hat.
OGH 27.06.2001, 7 Ob 138/01x
§ 38 Abs 2 IPRG
Der Leitsatz legt fest, dass Versicherungsverträge dem Recht jenes Staates unterliegen in dem der Versicherer seine Niederlassung hat.
OGH 27.06.2001, 7 Ob 138/01x