Geradezu routinemäßig hat die FMA im Dezember noch die jährliche Novelle zur CRR-Begleitverordnung (CRR-BV 2021) erlassen,1 mit der sie als zuständige Aufsichtsbehörde unionsrechtliche Behördenwahlrechte ausübt, für die § 21b BWG eine solche Ausübung durch Verordnung vorsieht.