Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkungen rücken nicht nur in entsprechenden Gesetzesvorschlägen für die Ausübung der Tätigkeit als Wertpapierfirma,1 für die Versicherungsorganisation2 und den Versicherungsvertrieb,3 sondern nunmehr auch für regulierte Investmentfonds (OGAW) in den Fokus des Gesetzgebers. Dazu wurde am 8. 7. 2022 eine Gesetzesnovelle ("InvFG-Novelle") im Nationalrat beschlossen 4, die primär der nationalen Umsetzung der DelRL (EU) 2021/1270 5 dient. Die DelRL (EU) 2021/1270 sieht Änderungen zu der auf der OGAW-RL6 basierenden DelRL (EU) 2010/43 7 vor. Verwaltungsgesellschaften sollen zukünftig die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren auf den Wert einer Anlage bedenken, begrenzen und steuern und damit im Zusammenhang stehende Interessenkonflikte unterbinden. Die gegenständliche Novelle wurde am 19. 7. 2022 im BGBl kundgemacht,8 sodass die Änderungen am 1. 8. 2022 in Kraft treten.