Im Kampf gegen die globale Klimaerwärmung setzt die EU im Rahmen ihres Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen neben öffentlichen Investitionen verstärkt auch auf die Lenkung privater Kapitalmittel in ökologisch nachhaltige Veranlagungen. Für großes Aufsehen und teilweise hitzige Debatten hat dabei die zuletzt vorgeschlagene Aufnahme von Kernenergie und Erdgas in die "grüne Liste" der EU-Klimataxonomie geführt. Das technisch anspruchsvolle Regime der TaxonomieVO ist damit zum Mittelpunkt des Interesses einer quer durch die Bevölkerung geführten öffentlichen Diskussion geworden. Der vorliegende Beitrag unternimmt eine rechtliche Bestandsaufnahme.