RL 93/13/EWG : Art 4, Art 5, Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1, Art 8
Tenor (des Gerichts)
Die RL 93/13/EWG über missbräuchl Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass die praktische Wirksamkeit ihrer Bestimmungen mangels einer dispositiven Vorschrift im nationalen Recht zur Regelung einer solchen Situation nicht nur durch eine unverbindl Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs des betreffenden Mitgliedstaates (MS) sichergestellt werden kann, mit der den untergeordneten Gerichten vorgegeben wird, wie sie vorzugehen haben, um einen Vertrag für gültig oder für zwischen Parteien wirksam geworden zu erklären, wenn dieser Vertrag aufgrund der Missbräuchlichkeit einer seinen Hauptgegenstand betreffenden Klausel nicht fortbestehen kann.