KMG: §§ 11, 14, 16
Leitsätze (der Redaktion)
Nach dem im Haftungsprozess anzulegenden Prüfungsmaßstab ist nur zu beurteilen, ob die Gesetzesauslegung durch den Kontrollor (grob) unvertretbar war.KMG: §§ 11, 14, 16
Leitsätze (der Redaktion)
Nach dem im Haftungsprozess anzulegenden Prüfungsmaßstab ist nur zu beurteilen, ob die Gesetzesauslegung durch den Kontrollor (grob) unvertretbar war.