Die EU-Covered Bond-RL1 (CBD), in Ö umgesetzt durch das PfandBG,2 verpflichtet Institute bei der Emission Europäischer Pfandbriefe zum Vorhalten eines internen Liquiditätspuffers im Deckungsstock. Zur Reduktion regulatorischer Doppelbelastungen iZm der LCR hat die Kom nun die Bestimmungen zur Mindestliquiditätsquote entsprechend angepasst.