ABGB: § 1489
Leitsätze (der Redaktion)
Vertragsbedingungen einer Beteiligung, nach denen die Zahlung aus dem Auseinandersetzungsguthaben in drei jährlich fälligen Raten erfolgt, beeinflussen deren Werthaltigkeit. Eine unrichtige Aufklärung über die konkrete Beendigungsmöglichkeit ist daher neben Aufklärungsfehlern über die Natur der Veranlagung nicht als eigenständiger Aufklärungsfehler anzusehen.