VersVG aF: § 165a
Leitsatz (der Redaktion)
Allein der Umstand, dass in der Polizze über die Rücktrittsrechte nach § 5b VersVG und § 8 FernFinG informiert, die im Versicherungsantrag bereits erfolgte Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 165a VersVG jedoch