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Wirecard und Commerzialbank Mattersburg - Compliance, Kontrollversagen und die Folgen für den Gesetzgeber**Der Beitrag geht auf einen von Katja Langenbucher an der Universität Innsbruck am 24. 1. 2022 gehaltenen Vortrag zurück. Er schließt an den Beitrag von Langenbucher, Zur Architektur der Kontrolle von Aktiengesellschaften von öffentlichem Interesse - eine Überlegung zu Wirecard, in FS Ebke (2021) 573, an, von dem einzelne Teile wortgleich übernommen wurden.

BeiträgeKatja Langenbucher/Martin WinnerZFR 2022/58ZFR 2022, 108 Heft 3 v. 29.3.2022

Unternehmensskandale sind nicht selten Treiber von Reformen.11 Black, Learning from Regulatory Disasters, LSE Working Paper 24/2014, abrufbar unter http://eprints.lse.ac.uk/60569/1/WPS2014-24_Black.pdf ; Böcking/Gros/Wirth, Anmerkungen zur Regulierung der Corporate Governance vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals, in FS Ebke (2021) 111; Hommelhoff, Prüferunabhängigkeit und Bilanzmanipulation nach Wirecard, in FS Ebke (2021) 403; negative Reputationseffekte gerade des Wirecard Skandals scheinen allerdings bislang weder mit Blick auf FinTech-Unternehmen noch mit Blick auf Zahlungsdienstleister nachweisbar, s Dinger/Grundke/Rohde, Too opaque to trust or next time everything is different? A case study on the impact of Wirecard’s crash on German TecDAX companies and other payment service providers, ZBB 2021, 86. Der US-amerikanische Enron-Skandal, der gerade sein 20-jähriges Jubiläum feierte, hat mit dem Sarbanes-Oxley Act (SOX)22S https://www.govinfo.gov/content/pkg/COMPS-1883/pdf/COMPS-1883.pdf (alle Websites zuletzt abgerufen am 21. 2. 2022). fundamentale Veränderungen der Governance börsennotierter Unternehmen bewirkt. Es überrascht deshalb kaum, dass der Zusammenbruch des deutschen DAX-Unternehmens Wirecard Anlass zu einer Reform der Governance-Kontrollarchitektur in Deutschland gegeben hat. Die wesentlichen Änderungen durch das deutsche FISG33Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) v 3. 6. 2021, BGBl I S 534. werden im Folgenden vorgestellt und kurz mit der österr Rechtslage und Reformdiskussion kontrastiert. Denn auch hierzulande hat der Zusammenbruch der Commerzialbank Mattersburg in Erinnerung gerufen, dass jedes Kontrollsystem immer Work in Progress ist. Den Schwerpunkt legen wir dabei auf Maßnahmen zur gesellschaftsinternen Kontrolle, zur Abschlussprüfung und zur Rechnungslegungskontrolle.

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