ABGB: § 1489
Leitsatz (der Redaktion)
Die Rsp, wonach für den Verjährungsbeginn bei Anlageberatungsfehlern die Kenntnis der Risikoträchtigkeit eines gesamten Anlagekonzepts maßgeblich ist, kann auf den Fall übertragen werden, in dem der Bekl über einen kostenpflichtigen Börsebrief ein Veranlagungskonzept vermarktet und ein Investor im Vertrauen auf den Börsebrief disponiert.