ABGB: §§ 914, 915
Leitsätze (der Redaktion)
Abgegebene Erklärungen eines Garanten im Rahmen des Garantievertrages unterliegen den Auslegungsregeln der §§ 914, 915 ABGB. Bei rechtsgeschäftlich vereinbarten Formerfordernissen ist allerdings der Zweck der Vereinbarung zu ermitteln. Somit kann eine Inanspruchnahmeerklärung wirksam sein, obwohl die vereinbarte Form nicht eingehalten wurde.