Zu den Anfang November 2021 in den EU-Amtssprachen veröffentlichten Leitlinien "zur Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Ausnahmefälle, in denen Institute die Großkreditobergrenzen gem Art 395 Abs 1 CRR überschreiten, und des Zeitraums und der Maßnahmen zur Wiederherstellung deren Einhaltung gem Art 396 Abs 3 CRR"1 hat sich die FMA Ende 2021 "fully compliant" erklärt.