Auch zu den gemeinsamen, jüngst überarbeiteten Leitlinien von EBA und ESMA "zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen"1 hat die FMA Ende Dezember 2021 eine (vollständig positive) Compliance-Erklärung abgegeben. Die Leitlinien präzisieren nach Maßgabe von Art 91 Abs 12 CRD IV und Art 9 Abs 1 UAbs 2 MiFID II die Anforderungen bezüglich der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans, insb die Konzepte des ausreichenden Zeitaufwands, der Aufrichtigkeit, Integrität und Unvoreingenommenheit eines Mitglieds des Leitungsorgans, der notwendigen kollektiven Kenntnisse, der Fähigkeiten und Erfahrung des Leitungsorgans sowie des angemessenen Umfangs von Personal- und Finanzressourcen für die Einführung der Mitglieder des Leitungsorgans in ihr Amt und deren Schulung. Das Konzept der Diversität, das bei der Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans heranzuziehen ist, wird ebenfalls dargelegt (Rz 5). Die Leitlinien legen darüber hinaus Elemente bezüglich der Eignung der Leiter von internen Kontrollfunktionen und des Chief Financial Officer (CFO) dar, soweit sie nicht zum Leitungsorgan gehören und, soweit sie von diesen Instituten mit einem risikobasierten Ansatz bestimmt werden, von sonstigen Inhabern von Schlüsselfunktionen im Rahmen der Regelungen für die Unternehmensführung laut Art 74 und Art 88 CRD IV und Art 9 Abs 3, Art 9 Abs 6 und Art 16 Abs 2 MiFID II sowie bezüglich der zugehörigen Bewertungsprozesse, Richtlinien und Verfahren der Unternehmensführung, einschließlich des Grundsatzes der Unabhängigkeit, der für bestimmte Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion gilt (Rz 6).