Die FMA hat sich Ende Dezember zu den jüngst in den EU-Amtssprachen veröffentlichten Leitlinien der EBA zur internen Governance1 - wie schon zur Vorgängerversion dieser Leitlinien2 - eingeschränkt compliant ("partially compliant") erklärt. Ausdrücklich waren schon im Jahr 2017 die Vorgaben der Leitlinien zur mehrheitlichen Unabhängigkeit für den Nominierungsausschuss von systemrelevanten Instituten nicht in das BWG übernommen worden,3 da "zumindest potenzielle Konflikte mit dem österreichischen Gesellschaftsrecht" entstehen würden. Diese rechtlichen Hindernisse bestehen laut Einschätzung der FMA4 weiterhin, weshalb auch zu den novellierten Leitlinien erneut nur eine eingeschränkte Erklärung abgegeben wurde. Hinsichtlich aller anderen Aspekte der Leitlinien hat sich die FMA jedoch in vollständiger Compliance mit den Leitlinien erklärt.