Am 19. 9. 2022 hatte die EBA unter einem einigermaßen sperrigen Titel ihre neuen "Leitlinien zu Strategien und Verfahren in Bezug auf das Compliance-Management und die Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten gemäß Artikel 8 und Kapitel VI der Richtlinie (EU) 2015/849 "1 in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht. Anfang November 2022 gab nunmehr die FMA zu diesen Guidelines eine positive ("fully") Compliance-Erklärung ab.