Am 3. 11. 2022 hat die FMA ihr Rundschreiben betreffend die §§ 17a-17c InvFG 2011 und § 11 AIFMG betreffend "Grundsätze der Vergütungspolitik und -praktiken" neu erlassen.1 Das Dokument ist auch als Pendant zum erst neulich neu erlassenen analogen Rundschreiben der FMA zu Grundsätzen der Vergütungspolitik und -praktiken für Banken zu sehen.2 Die FMA folgt dabei auch erkennbar dem Konzept, beide Rundschreiben aneinander anzupassen, was seitens der Investmentbranche im Rahmen des Konsultationsprozesses auch ausdrücklich begrüßt wurde.