RL 93/13/EWG : Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1 und 2
Tenor (des Gerichts)
Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 RL 93/13/EWG über missbräuchl Klauseln in Verbraucherverträgen, betrachtet im Licht des Effektivitätsgrundsatzes, sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, nach der im Rahmen eines gerichtl Verfahrens betreffend die Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel eines zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags der betroffene Verbraucher im Fall der außergerichtl Erfüllung seiner Forderungen seine Kosten tragen muss, nicht entgegenstehen, vorausgesetzt, das zuständige Gericht berücksichtigt zwingend die etwaige Bösgläubigkeit des betreffenden Gewerbetreibenden und erlegt ihm ggf die Kosten des gerichtl Verfahrens auf, zu dessen Betreiben der Verbraucher sich gezwungen gesehen hat, um die ihm durch die RL 93/13/EWG verliehenen Rechte geltend zu machen.