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Europaweite Harmonisierung durch die Crowdfunding-Verordnung? Österreich und Deutschland im Vergleich

BeiträgeBibiane KaufmannZFR 2022/253ZFR 2022, 531 Heft 11 v. 28.11.2022

Crowdfunding-Anbietern wurde durch die "Crowdfunding-Verordnung" (ECSPR) ein grenzüberschreitendes Angebot erleichtert. Für österr Plattformen ist eine Expansion insb auf den deutschen Markt interessant -wie auch vice versa. Aber die ECSPR vereinheitlichte bei Weitem nicht alles. Die Europäische "Crowdfunding-Verordnung" (EU) 2020/1503 (ECSPR)11VO (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der VO (EU) 2017/1129 . versteht sich als Meilenstein in der Harmonisierung des Europäischen Markts für alternative Finanzierungen. Im Juni 2021 wurde das deutsche Umsetzungsgesetz erlassen,22Gesetz zur begleitenden Ausführung der VO (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der RL (EU) 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften, BGBl I 2021, Nr 30 vom 10. 6. 2021, S 1568. das österr folgte Ende Dezember 2021.33Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der VO (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der VO (EU) 2017/1129 und der RL (EU) 2019/1937 (Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz) erlassen und das KMG 2019, das AltFG, das FMABG und das KSchG geändert werden, BGBl I 2021/225. Inzwischen hatte sich längst ein bunter europäischer Teppich an Crowdfunding-Regimen gewoben. Die einen hatten ihren Fokus auf einer Regulierung von Kredit-Plattformen. Andere zielten auf Erleichterungen alternativer Finanzierungen im Prospektrecht, um Hürden für KMU abzubauen. Dies ist der Fall für Ö und D.

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