Mit einer Novelle ihrer VO über die Anlage zum Prüfungsbericht (AP-VO)1 hat die FMA den Umfang der Anlage zum Prüfungsbericht (AzP) für Banken an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen betreffend gedeckte Schuldverschreibungen, das Paneuropäische Private Pensionsprodukt und nachhaltige Investitionen angepasst. Weiters wird die Darstellung der Erläuterung der wesentlichen Einmaleffekte bei Kreditinstituten angepasst, die dem Art 24 Abs 2 CRR unterliegen.