vorheriges Dokument
nächstes Dokument

FMA ändert die Transparenz-Verordnung 2018

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2022/246ZFR 2022, 516 Heft 10 v. 28.10.2022

§ 134 Abs 5 BörseG 2018 ermächtigt die FMA, Bestimmungen über den Inhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form ua der Mitteilungen nach den §§ 130-133 BörseG 2018 ("Beteiligungstransparenz" bzw "Änderung bedeutender Beteiligungen") zu erlassen. Von dieser Ermächtigung hat die FMA mit der Transparenz-Verordnung 2018 (TransV 2018) BGBl II 2017/392 Gebrauch gemacht.11S ausführlich Wolfbauer, Neue Verordnungen der FMA zum Jahresausklang, ZFR 2018/18, 44 (45). Die TransV 2018 regelt darüber hinaus bspw auch die (von der gegenständlichen Novelle nicht betroffenen) Inhalte von Zwischenberichten und die Gleichwertigkeit von vorgeschriebenen Informationen aus Drittländern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte