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Strafrechtlich verantwortliche Verbände: Dreißigjährige Verjährungsfrist anwendbar

JudikaturOGHBearbeiter: Clemens VölklZFR 2021/196ZFR 2021, 465 Heft 9 v. 24.9.2021

ABGB: § 1489 Satz 2 Fall 2

VbVG: §§ 3, 4

Leitsatz (der Redaktion)

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