Am 5. 8. 2021 hat die FMA fünf Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Versicherungsrechts, darunter vier Novellen und eine Neukodifizierung, im BGBl II kundgemacht.
Am 5. 8. 2021 hat die FMA fünf Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Versicherungsrechts, darunter vier Novellen und eine Neukodifizierung, im BGBl II kundgemacht.