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Spätrücktritt von einer durch einen Makler vermittelten Lebensversicherung

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/172ZFR 2021, 411 Heft 8 v. 25.8.2021

VersVG: §§ 165, 176, 252

Leitsätze (der Redaktion)

Da der Versicherungsmakler Hilfsperson des Versicherungsnehmers (VN) ist und dessen Sphäre zugerechnet wird, ist es unerheblich, ob die Belehrungen im Gesprächsprotokoll des Maklers unrichtig waren, weil sie dem Versicherungsunternehmen (VU) nicht zurechenbar sind.

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