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Rücktritt Lebensversicherung: Motive des Versicherungsnehmers sind für die Ausübbarkeit des Rücktrittsrechts grundsätzlich nicht relevant

JudikaturOGHBearbeiter: Ulrich PalmaZFR 2021/170ZFR 2021, 408 Heft 8 v. 25.8.2021

VersVG: 165a aF

ABGB: §§ 1435, 1480

Leitsätze (der Redaktion)

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