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Aspekte der Vergütung im Versicherungsvertrieb

BeiträgeStephan Lenzhofer/Alexander WeberZFR 2021/162ZFR 2021, 385 Heft 8 v. 25.8.2021

Die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive - IDD)11Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb, ABl L 26/19. in das österr Recht hat in manchen Bereichen in der Praxis Unsicherheit ausgelöst. Manche Themen wurden im Schrifttum aufgegriffen. (Verwaltungs)gerichtliche Entscheidungen gibt es noch nicht. Leitlinien der Aufsichtsbehörden fehlen weitgehend. Gerade zur Problematik der Grenzen von (zulässigen) Vertriebsvergütungen sind in jüngerer Zeit aber einige Abhandlungen erschienen.22 Gruber, Die Vergütung des Versicherungsvertreibers, ZVers 2018, 59; Gruber/Baier, Vergütungen nach der IDD, VersR 2018, 1093; Ramharter, Das neue Vertriebsrecht für Versicherungsunternehmen, ZVers 2018, 12; Baier, Die Vergütung - inhaltliche Grenzen und Offenlegungspflichten, in Fenyves/Koban/Perner/Riedler, Die Umsetzung der IDD in das österreichische Recht (2019) 25; Haghofer, Rechtliche Beschränkungen für Provisions- und Abschlusskostenvereinbarungen bei Kapitallebensversicherungen, ZVers 2019, 49; Burtscher, Unerlaubte Provisionen nach der IDD, ZFR 2020, 550. Dieser Bereich ist für Versicherungsunternehmen besonders schwierig einzuschätzen, weil die rechtlichen Vorgaben alles andere als eindeutig sind und die Versicherungsunternehmen meist keinen Einblick in die Gebarung anderer Marktteilnehmer haben. Neben fehlendem Case Law ist auch dies ein Faktor, der die Herausbildung einer Branchenübung in diesem Bereich weiter erschwert. Der vorliegende Beitrag möchte die aktuelle Diskussion über Vergütungsvereinbarungen um Gedanken aus der Praxis anreichern.

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