Die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive - IDD)1 in das österr Recht hat in manchen Bereichen in der Praxis Unsicherheit ausgelöst. Manche Themen wurden im Schrifttum aufgegriffen. (Verwaltungs)gerichtliche Entscheidungen gibt es noch nicht. Leitlinien der Aufsichtsbehörden fehlen weitgehend. Gerade zur Problematik der Grenzen von (zulässigen) Vertriebsvergütungen sind in jüngerer Zeit aber einige Abhandlungen erschienen.2 Dieser Bereich ist für Versicherungsunternehmen besonders schwierig einzuschätzen, weil die rechtlichen Vorgaben alles andere als eindeutig sind und die Versicherungsunternehmen meist keinen Einblick in die Gebarung anderer Marktteilnehmer haben. Neben fehlendem Case Law ist auch dies ein Faktor, der die Herausbildung einer Branchenübung in diesem Bereich weiter erschwert. Der vorliegende Beitrag möchte die aktuelle Diskussion über Vergütungsvereinbarungen um Gedanken aus der Praxis anreichern.