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Delegierte Verordnung zur BRRD: Festlegung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen für bestimmte Abwicklungseinheiten

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/155ZFR 2021, 362 Heft 7 v. 22.7.2021

Am 8. 7. 2021 wurde im ABl11ABl L 241/1-6 vom 8. 7. 2021. die DelVO 2021/1118 der Kom zur Ergänzung der BRRD durch technische Regulierungsstandards (RTS) "zur Festlegung der Methode zur Abschätzung der Anforderung nach Art 104a CRD IV und der kombinierten Kapitalpufferanforderung für Abwicklungseinheiten auf konsolidierter Basis auf Ebene der Abwicklungsgruppe, sofern die Abwicklungsgruppe nicht selbst den Anforderungen nach jener Richtlinie unterliegt", veröffentlicht. Dieser technische Standard regelt - entsprechend dem sperrigen Titel - die Schätzung der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen und kombinierten Kapitalpufferanforderungen für Abwicklungseinheiten auf konsolidierter Basis auf Ebene der Abwicklungsgruppe. Der RTS beruht auf dem Mandat des Art 45c Abs 4 BRRD, wonach die EBA einen solchen auszuarbeiten und die Kom diesen zu erlassen hatte.

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