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Online-Identifikationsverordnung: Weitere Verlängerung der Erleichterungen

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/154ZFR 2021, 361 Heft 7 v. 22.7.2021

Nach einer Verlängerung zuletzt im September 202011Hierzu s zuletzt Wolfbauer, Online-Identifikationsverordnung der FMA: Verlängerung der Erleichterungen, ZFR 2020/236, 539. hat die FMA die zeitlich befristete Regelung des § 3 Abs 4, die eine Online-Identifikation durch Mitarbeiter im Homeoffice ermöglicht, nunmehr bis 31. 12. 2021 verlängert, da die COVID-19-Pandemie nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde weiterhin andauert. In § 9 Online-IdentifikationsVO - Online-IDV wurde zu diesem Zweck auf der Grundlage des § 6 Abs 4 FM-GwG mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen der 30. 6. 2021 durch den 31. 12. 2021 ersetzt.

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