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Änderung der Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2021/153ZFR 2021, 360 Heft 7 v. 22.7.2021

Auf der einfachgesetzlichen Grundlage von § 75 Abs 4 BWG ist die FMA ermächtigt, VO zum Zwecke der Erhebung von granularen Kredit- und Kreditrisikodaten zu erlassen. Auf dieser Basis besteht seit dem Jahr 2018 die Granulare Kreditdatenerhebungs-VO 2018 - GKE-V 2018, die die FMA Mitte Juni 2021 mit der gegenständlichen Novelle11BGBl II 2021/264 vom 18. 6. 2021. angepasst hat.

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