ABGB: § 1312
Leitsätze (der Redaktion)
Beim schadenersatzrechtl Vorteilsausgleich sind nicht alle Vorteile des geschädigten Anlegers anrechenbar, sondern nur solche, die mit seinem Schadenersatzanspruch in einem besonderen Zusammenhang stehen.ABGB: § 1312
Leitsätze (der Redaktion)
Beim schadenersatzrechtl Vorteilsausgleich sind nicht alle Vorteile des geschädigten Anlegers anrechenbar, sondern nur solche, die mit seinem Schadenersatzanspruch in einem besonderen Zusammenhang stehen.