Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der Wissenszurechnung für Zwecke der Ad-hoc-Publizitätspflicht auseinander und geht der Frage nach, ob Wissen, das ein Doppelorganwalter in einer Konzerngesellschaft A erwirbt, in einer Konzerngesellschaft B eine Ad-hoc-Publizitätspflicht auslösen kann.