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Keine Mäßigung beim Interzedenten gem § 25d KSchG

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/83ZFR 2019, 190 Heft 4 v. 25.4.2019

KSchG: §§ 25c, 25d

Leitsätze (der Redaktion)

Die Auffassung des BerufungsG, wonach die kl Bank auf die ihr vom Hauptschuldner vorgelegten (objektiv unrichtigen) Unterlagen zur wirtschaftl Lage seines Einzelunternehmens vertrauen durfte, also seine wahre finanzielle Situation nicht erkennen konnte, stellt keine vom OGH aufzugreifende Fehlbeurteilung dar.

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