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Abgrenzung Entschädigungsbürgschaft - Ausfallsbürgschaft - Schuldbeitritt

JudikaturOGHBearbeiter: Philipp FidlerZFR 2019/82ZFR 2019, 189 Heft 4 v. 25.4.2019

ABGB: § 1348

Leitsätze (der Redaktion)

Die Entschädigungsbürgschaft ist im Zweifel eine Ausfallsbürgschaft. Diese ist dadurch charakterisiert, dass der Gläubiger erst dann auf den Bürgen greifen kann, wenn er gegen den Hauptschuldner geklagt und vergebl Exekution geführt hat oder die Exekutionsführung von vornherein aussichtslos ist.

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