vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Günstigkeit nach § 5 VersVG beim Abweichen der Polizze vom Antrag

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2019/16ZFR 2019, 36 Heft 1 v. 19.1.2019

VersVG: §§ 5, 165 Abs 2

Leitsätze (der Redaktion)

Beträgt schon die Rest-Lebenserwartung des VN 9,33 Jahre, ist sie daher nur wenig geringer als die vereinbarte Rentenzahlungsdauer und sind auch keine besonderen Erwartungen, Wünsche und Bedürfnisse des VN feststellbar, bestehen keine Anhaltspunkte für ein eine Sittenwidrigkeit nahelegendes grobes Leistungsmissverhältnis.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte