ABGB: § 879 Abs 3, 1064, 1048 ff
Leitsatz (der Redaktion)
Die Weiterhaftung des Leasingnehmers für einen Totalschaden am Leasingobjekt ist auch dann nicht sittenwidrig, wenn der Totalschaden aus der Sphäre eines nach Abschluss des Leasingvertrages hinzugetretenen Solidarschuldners verschuldet wird.