KSchG: § 6 Abs 3
Leitsätze (der Redaktion)
Nach § 6 Abs 3 KSchG ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung unwirksam, wenn sie unklar oder unverständl abgefasst ist. (...) Bei der Beurteilung der Transparenz ist zu prüfen, ob der Verwender der fragl Vertragsklausel eine möglichst verständl Formulierung gewählt hat, oder ob sie für den Durchschnittskunden unnötig schwer verständl ist.