ABGB: § 1489
Leitsätze (der Redaktion)
Bei Beratungsfehlern in Bezug auf Veranlagungs- bzw Finanzierungskonzepte, die eine Kombination von Fremdwährungskrediten mit verschiedenen Tilgungsträgern vorsehen, ist für den Beginn der Verjährung entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte die Risikoträchtigkeit des Gesamtkonzepts erkennt, ihm also bewusst ist, dass das Gesamtkonzept den erweckten Erwartungen oder den Zusagen nicht entsprochen hat. Dies ist dann der Fall, wenn der Anleger vor Augen geführt erhält, dass das von ihm gewählte Veranlagungsmodell - aufgrund der tatsächl Entwicklungen von Wechselkurs und Tilgungsträgern - nicht oder nicht im zugesagten Ausmaß risikolos ist.