Nachdem die EBA und ESMA1 am 21. 3. 2018 die gemeinsamen Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen in den EU-Sprachen veröffentlicht hatten, erfolgte nun von der FMA Mitte Mai erwartungsgemäß die Abgabe einer (positiven) "Intent to comply"-Erklärung sowie die Mitteilung, dass die FMA die Leitlinien ab dem 1. 7. 2019 anzuwenden beabsichtige. Die Leitlinien richten sich an Kreditinstitute, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Wertpapierfirmen sowie Finanzholdinggesellschaften und ersetzen die bisherigen Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen2 aus dem Jahr 2012. Gegenstand der Leitlinien sind die Anforderungen an die Leitungsorgane und die Inhaber von Schlüsselfunktionen der betroffenen Institute sowie die Festlegung des diesbezüglichen aufsichtlichen Überprüfungsprozesses ("Fit & Proper-Beurteilung").