Nach einem einleitenden Kapitel betreffend ihren Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen enthält die DelVO zur Ergänzung der RL (EU) 2016/97 in Bezug auf die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informations- und Wohlverhaltensregeln detaillierte Bestimmungen zu Interessenkonflikten und Anreizen sowie zur Beurteilung der Eignung und Angemessenheit. Versicherungsanlageprodukte, für die besondere Kundenschutzvorschriften zur Anwendung kommen, sind in Österreich fonds-, index- und kapitalanlageorientierte, aber auch klassische kapitalbildende Lebensversicherungen;1 für die Zwecke der IDD-Umsetzung gelten mangels einer ausdrücklichen Anerkennung als ausgenommene Altersvorsorgeprodukte aber auch die prämienbegünstigte Zukunfts-