vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auflösung eines Kreditvertrags aus wichtigem Grund wegen Gefährdung bzw Nichterfüllung der bedungenen Sicherheiten

JudikaturOGHBearbeiter: Marco ScharmerZFR 2018/143ZFR 2018, 290 Heft 6 v. 28.6.2018

ABGB: §§ 983, 987

Leitsatz (der Redaktion)

Ein wichtiger Grund zur Auflösung eines Kreditvertrags kann auch auf eine Gefährdung der Sicherheiten oder die vertragswidrige Nichterfüllung der bedungenen Sicherung gestützt werden, weil damit der Bank wegen des Vertrauensverlustes in den Kreditnehmer bzw wegen der aufgrund der Deckungslücke gefährdeten Kreditrückzahlung die Fortsetzung des Kreditverhältnisses unzumutbar wird. Nach stRsp können auch Umstände ausreichen, die für sich allein noch keinen wichtigen Grund für die sofortige Vertragsbeendigung darstellen würden, wenn bereits in der Vergangenheit wiederholt massive Vertragsverletzungen geschehen sind, die so geartet waren, dass die nun eingetretenen weiteren Umstände eine (unveränderte) Weiterführung des Dauerschuldverhältnisses objektiv nicht mehr zumutbar machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte