ABGB: §§ 1295, 1299
Leitsatz (der Redaktion)
Der Anleger (ein Jurist) kaufte über Vermittlung der beratenden Bank - neben diversen anderen Anlageprodukten - eine Unternehmensbeteiligung an einem geschlossenen Immobilen-Fonds. Er wurde von den Mitarbeitern der Bank umfassend, insb über die Haftung eines Kommanditisten und das Risiko des Verlustes des investierten Kapitals, aufgeklärt. Der Anleger hat sowohl das Anlegerprofil als auch die Beitrittserklärung samt Risikohinweisen (einschließl mögl Totalverlust) zur Gänze durchgelesen, bevor er sie unterfertigte. Die ua daraus abgeleitete rechtl Schlussfolgerung, der Anleger sei vollständig, richtig und ausreichend aufgeklärt worden, weshalb der beratenden Bank kein Aufklärungsmangel vorzuwerfen sei, stellt keine vom OGH aufzugreifende Fehlbeurteilung dar.