Die FMA hat Mitte März 2018 eine positive Compliance-Erklärung zur Empfehlung der EBA zur "Erfassung von Unternehmen im Gruppensanierungsplan"1 abgegeben. Diese legt fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des europäischen Finanzaufsichtssystems sind und wie das Unionsrecht in diesem bestimmten Bereich anzuwenden ist.