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Zur Reichweite der Gehilfenfunktion eines Vermögensverwalters

JudikaturOGHBearbeiter: Jakob KepplingerZFR 2018/64ZFR 2018, 136 Heft 3 v. 27.3.2018

ABGB: § 1313a

Leitsatz (der Redaktion)

Tätigt ein Vermögensverwalter eine Transaktion, die gegen die "hausinternen Richtlinien" der bekl Bank verstößt, und wird diese - mit Einverständnis des Anlegers - über ein externes, nicht bei der bekl Bank eingerichtetes Konto abgewickelt, ist eine Haftung der bekl Bank für das Verhalten des Vermögensverwalters nach § 1313a ABGB zu verneinen.

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